Die neuen Medien oder der alte und der neue Weg!

Markus Sommer und Richard Gutjahr haben es in ihren Beiträgen auf den Punkt gebracht.
Die (deutschen) Printmedien verschlafen die neue Zeit. Heißt es bei Merlin, dem Zauberer noch „Der alte und der neue Weg“, so heißt es heute „Die neue Zeit“. Die Bedeutung wird aber wohl kaum in ihrer gesamten Bandbreite verstanden.
Die gängigen Printmedien verschlafen, verpassen oder ignorieren oder – schlimmer noch – negieren die Onlinewelt.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Parallelwelt, die von einigen Spinnern oder Verrückten genutzt wird, sondern um ein weiteres Medium, um die Realität abzubilden.
Die bereits in Gang gesetzte Informationsrevolution verändert Macht, Moral, Transparenz, das Grundrecht auf Informationsrecht (und leider auch auf informationelle Selbstbestimmung).
Es fungiert als Richter der Richter, als „allwissendes“ Kontrollorgan – als Super-Controller – oder Super-Revisionsinstanz.
Es revolutioniert seine eigene Handhabung in durch und mit sich selbst: der sich ständig potenzierende Aspekt der Information erfüllt und schafft neben und unabhängig vom Internet eine zweite Ebene, dritte oder fünfte Macht, ein Staat im Staat, eine Macht über der Macht und deshalb wird sie so gefürchtet: Jetzt erst, mit der Veröffentlichungen von WikiLeaks erkennen auch beachtliche Teile aller Ebenen der Bevölkerung, in den Machtzentralen und den Geheimdiensten, den revolutionären, nicht revidierbaren Part und die immense Bedeutung, hier in ihrer gesamten gesellschaftlichen und politischen Bedeutung über der Bedeutung der Erfindung des Flugzeugs, des Telefons oder anderer eindimensionalen Erfindungen liegt…
Dadurch, dass das Internet nicht lediglich eine Informationsplattform ist, sondern gleichzeitig und vor allem interaktiv ist, sich wie eine Matrix verändert, wächst, transformiert, ist es zum neuen technischen Organismus mutiert, der nur mit Macht und Gewalt – die es in dieser Form und dieser Dimension nicht geben kann und wird – manipuliert oder beschränkt werden kann.
Es beginnt nicht nur ein neues Zeitalter, eine neue Ära – keine neue Welt – sondern eine Galaxie mit vielen kleineren Mikro Galaxien hat sich geöffnet. Was am Ende der Galaxie wachsen wird, hängt wesentlich davon auf, was heute und morgen gesät wird.
Deshalb wird es Zeit, für die bestehenden Printmedien sich nach gutem Saatgut umzusehen und wenigstens noch auf dem letzten Waggon einen Stehplatz zu ergattern, Zeit für Parteien, Regierungen, und Machthaber sich auf das neue Zeitalter einzustellen, wo vielleicht gerade noch in Europa freie Wahlen über die Regierungszusammensetzung entscheiden, an anderen Orten auf der Welt sind es schon nicht mehr die überkommenen Strukturen sondern eine neue französische Revolution hat begonnen. Gauck hat in einem aktuellen Interview in der Januar Ausgabe von Cicero die Transparenz als losgelöstes Gut in Frage gestellt. Das kann und wird nicht mehr helfen, nichts mehr ändern, wenn der Selbstläufer „Intermediale Kommunikation“ den Berg hinunterrollt.
Denn es sind nicht einzelne Bälle, es ist eine nicht endende Lawine, die erst still steht, wenn sie ihr Ziel erreicht hat. Das kann dann die Flucht eines Machthabers, die Neubildung einer Regierung oder auch alles andere sein, bei dem ein Konsens erreicht werden kann. Die Produkt(Farb)palette dieser Macht ist so bunt wie das Mischpanel eines Malers.
Es gilt für alle Akteure – gleich ob Firmen, Politiker; Regierungen – ethisch einwandfreies, moralisch akzeptanzschaffendes Verhalten ist nun die Losung. Wer diese neuen Regeln nicht berücksichtigt, wird mit den Konsequenzen zu rechnen haben. Das zumindest beweist die Veröffentlichungsmaschine Wikileaks, dass Konsequenzen drohen, je nach Bedeutung – dass unser Misstrauen in bestimmte Geheimdienste und Geheimbünde berechtigt ist. Dass wir hinsehen und dass die Wahrheit ans Licht kommt… nur jetzt hat dies Konsequenzen – in Tunesien, in Ägypten, wo als nächstes? Wirklich nur in „outside Europe“ oder schon bald auch hier?

Mangelbehaftet – gleichwohl die beste Staatsform überhaupt: Demokratie

Die demokratische Gesellschaft innerhalb einer kapitalistischen Struktur auf der Basis der sozialen Marktwirtschaft hat Schwächen, sicher, aber Klaus von Dohnanyi hat es kürzlich in einer Fernsehrunde treffend beschrieben: diese unsere Ordnung hat Schwächen, die immer wieder behoben werden müssen. Trotzdem, es ist das kleinere Übel.
 
Da es ein von Menschen gemachtes Struktursystem ist, mit den typischen Fehlern, die es immer wieder zu vermeiden gilt.
 
Das kurze Gedächtnis, das extrem linke und extrem rechte Gruppen teilen, muss dazu führen, dass alle Demokraten, ob sie in der FDP, SPD, CDU/CSU oder der wohl mehrheitlich auch demokratischen Linken, dem Bündnis 90/Grüne beheimatet sind, diesen vergesslichen, politisch ambitionierten, oft in gutem Glauben handelnden Anhängern, in Erinnerung bringen, dass man Menschen nicht hinter Mauern einsperren kann und darf und dass die Basis einer jeden Regierung nur die freiheitlich demokratische Struktur sein kann und darf.
 
An uns aus dem Westen gerichtet: Freiheit heisst aber immer auch, die Freiheit des Andersdenkenden zu respektieren und dies gilt für alle Farben. Wenn Gesine Lötzsch (die Linke) also über den Kommunismus sprechen und nachdenken will, dies auch laut und öffentlich tut, ist das ihr gutes Recht, und wir können ihr und ihrer Partei folgen oder nicht.
 
Wir haben dabei auch die Pflicht zuzuhören und zu entgegnen, wo es falsch wird oder unsere eigene oder unsere niedergeschriebene Verfassung tangiert.
 
Dann gilt es zu argumentieren und zu kritisieren.
 
Aber Demokratie heisst auch, einen Menschen und Politiker sprechen zu lassen, auch wenn das Gesagte nicht gefällt.
 
Das ist das Prinzip einer offenen Gesellschaft: Andernfalls unterscheiden wir uns nicht von anderen Herrschaftssystemen….

Aaron Swartz und die amerikanische Strafjustiz

Worum es geht: In der Bundesrepublik heißt der Grundsatz „Verhältnismäßigkeit“. Verfassungsrechtler kennen ihn auch unter dem Schlagwort: „Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen…“ Mag sein, dass Swartz rechtswidrig gehandelt hat – aber die Strafandrohung war sicher rechtswidriger und vor allem rechtsmissbräuchlicher. Das ist das Thema bei Manning, Assange und war es bei Swartz. Der (Rechts-/(s)Staat „schützt“ sich, indem er Bomben zündet – rechtfertigt dies mit dem Gesetz und verliert dabei aus den Augen, dass er selbst zum Täter wird, deren Handlanger seine eifrigen Staatsanwälte und Richter werden. Nach der NS Diktatur gab es gegen die Gerichtsbarkeit der Nazis die Nürnberger Prozesse und gegen die SED Diktatur die Stasi und Mauerschützen Verfahren. Es wird Zeit, dass die Justiz (weltweit) auf den Prüfstand kommt, damit solch abstruse Strafdrohungen unter Strafe gestellt werden. Die persönliche Lösung im Freitod ist das private, traurige Geständnis eines Menschen, der sagt: „Ich kann nicht mehr – ich gebe auf“ das die übermäßig handelnde Justiz und der dahinter stehende Mensch zu verantworten hat. 

Facebook Comics und das Urheberrecht…

Vor einiger Zeit gab es eine sogenannte Facebookaktion, die mit Comic Bildern im Netz für Aufsehen sorgte, in der Folge wurden zahlreiche Abmahnungen versandt.

Ich habe in einem Netztinterview hierzu Stellung genommen.

Rechtsanwalt Marek Schauer hat hierzu bereits eine Stellungnahme abgegeben, der ich mich in weiten Teilen angeschlossen habe.

Hier zitiere ich meine Darstellung, wie sie in dem Interview dargestellt ist und so veröffentlicht wurde:

„Die Auffassung von Herrn Rechtsanwalt Marek Schauer ist im Prinzip völlig richtig.

Die Hinweise der Userin bei Facebook, dass man die Bilder „einfach verändern“ solle und auf die Bilder etwas „draufschreiben“ könne, sind so natürlich nicht richtig.

Hier läge eine urheberrechtliche Veränderung eines Werkes vor, die unerlaubt ist.

Urheberrechtlich geschützte Werke können nicht einfach verändert werden und nach der Veränderung weiter verwendet werden.

Ergänzend kann ich dies nur so kommentieren, dass im deutschen und im überwiegenden europäischen Raum rechtlich bereits lange schon verankert ist, dass geistige Schöpfungen dem Urheberrechtsschutz unterliegen.

Urheberrechtsfähige Werke dürfen weder unerlaubt verbreitet, noch verändert, noch kopiert oder sonst wie genutzt werden.

Im Prinzip stellen geistige Rechte eigentumsgleiche Rechte dar, die dem Rechtsschutz unterliegen.

Man spricht deshalb auch vom „Diebstahl geistigen Eigentums“.

Die unerlaubte Nutzung, Verbreitung, Vervielfältigung, Veränderung usw. ist somit stets ein rechtswidriger Eingriff in die Rechte des oder der Urheber. Diese ist nur dann zulässig, wenn sie entweder vorher erlaubt oder im Nachhinein genehmigt wird.

Dass sich Rechtsinhaber gegen die Verletzung Ihrer Urheberrechte (oder Markenrechte – die ebenfalls berührt sein können) wehren und hier mit anwaltlichen Abmahnungen dagegen vorgehen, entspricht der üblichen, typischen und richtigen Handhabung, da andernfalls die Schöpfer von urheberrechtlich geschützten Werken sonst in einem noch größeren Maße der unerlaubten Nutzung ausgesetzt wären.

Streng genommen ist die Terminologie „Diebstahl geistigen Eigentums“ nicht korrekt, insofern, als bei der Nutzung oder Verwendung kein Diebstahl im klassischem Sinne vorliegt, allerdings die Verwertung eine rechtswidrige Handlung darstellt.

Auch ein juristisch ungebildeter Laie kann dies unschwer erkennen. In der Regel besteht auch in der Laiensphäre eine Parallelbewertung, weshalb häufig die Frage aufgeworfen wird: „Darf man das denn?“. Den allermeisten juristischen Laien ist insofern durchaus bewusst, dass es Rechte anderer gibt, die hier tangiert werden.

Zu empfehlen wäre im Falle einer Abmahnung stets, anwaltlich prüfen zu lassen, ob die Anwaltskosten, die in der Abmahnung vom Verletzer gefordert werden, angemessen sind, insbesondere, ob die Streitwertermittlung nachvollziehbar und richtig ist.

Des Weiteren muss von einem im Urheberrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden, ob die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, zu deren Unterzeichnung sich der Verletzer in der Regel verpflichten muss, auch den neusten gesetzlichen bzw. durch Rechtsprechung angepassten Formulierungen entspricht, um überzogen hohe Vertragsstrafen zu vermeiden.

Der beauftragte Anwalt wird prüfen müssen, ob die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung seinen Mandanten nicht unangemessen benachteiligt bspw. eine feste Vertragsstrafe beinhaltet, die letztlich zu einer vertraglich vereinbarten Vertragsstrafe wird, wenn ein weiterer Fall der Verletzung auftritt.

Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärun kann angepasst bzw. modifiziert werden und muss juristisch so formuliert sein, dass der Abmahnende den gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bzw. auf Unterlassung im Wege einer einstweiligen Verfügung nicht mehr geltend machen kann, da die modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung den Vorgaben entspricht.

Für den Verletzer (Abgemahnter) wird es insofern durch die Beauftragung eines eigenen Anwalts zwar in der Regel etwas teurer, allerdings lohnt sich diese Investition in die Überprüfung der Berechtigung der gegnerischen Ansprüche, da häufig sich ein erheblicher Vorteil aus der Anpassung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ergibt, und in der Regel durch Vergleich die Anwaltsgebühren der Gegenseite reduziert werden können.“

Guttenberg und so weiter…

Die „Affäre Guttenberg“ ist zwar schon alt, aber sie bleibt ein historisches Ereignis – war sie doch der Beginn einer Reihe von „Untersuchungen“, die einigen Abgeordneten die Karriere und – schlimmer – die Reputation kostete. Chatzimarkakis, Koch-Mehrin, die Stoiber Tochter Veronica Saß und „last, but not least“ Schavan. Dass das die Konsequenz ist: klar! Das was aber mit Guttenberg passiert ist, war anders… Das war „Die Kuh durchs Dorf jagen“, das war „Teeren und Federn“ auf dem Marktplatz. Von manchen bin ich missverstanden worden – auch von Dr. Michael Naumann (hoffentlich ein echter…wohl schon wie er mir versichert hat) …ich habe kein Problem damit, dass Personen verantwortlich gemacht werden. Die fünf Inder, die eine Frau in einem Bus so schrecklich misshandelt und vergewaltigt haben, dass sie an den Folgen starb, müssen zur Rechenschaft gezogen und angemessen bestraft werden. Rechtfertigt dies die Todesstrafe? Mitnichten. Genausowenig wie die Anfertigung einer wie auch immer gefakten oder abgeschreibenen Dissertation die umfassende Demontage eines Menschen. Die Presse und die Fernsehanstalten müssen sich nicht nur ihrer Pflicht zur Aufklärung bewusst sein, sondern auch im Blick haben, dass die Berichterstattung in allen Kanälen 24 Stunden am Tag über das Sterben oder die Amtsrückgabe eines Papstes eine andere Sache ist, als das hordenanmässige, überfallsartige Berichten über eine Person. Ich kenne Guttenberg nicht, finde ihn persönlich weder sympathisch noch unsympathisch, habe noch nie eine C Partei gewählt und gehe auch nicht konform mit in Hochglanzmagazinen berichteten Besuchen über Flüge in Kriegsgebiete – gut frisiert und in schicken Boots. Trotzdem: wie er behandelt wurde ist übel und gemein. Kein Mörder verdient die Todesstrafe und kein fehlgeleiteter Mensch (auch kein Politiker) eine solche Behandlung.