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Der Rechtstaat und der Richter

So manchen Fall von „Justiz Unbill“ hat es schon gegeben:

Ist Hans-Christoph Jahr ein solcher?

Er ging als der Pershing-Richter in die juristische Geschichte ein.

Vor vielen Jahren hatte er die Bundesregierung mit dem Vorwurf des doppelten Verfassungsbruchs überzogen.

Ein „Einzerjurist“, der mit 26 bereits mit summa cum laude promoviert hat.

Erfolgreich, ehrgeizig, klug und treffsicher.

So würde man ihn beschreiben.

Zunächst als Richter der die Strafbefehle gegen die Friedensbewegung unterzeichnete, als die Demonstranten der Friedensbewegung nach Sitzblockaden wegen Nötigung angeklagt werden sollten.

Er unterzeichnete damals die Strafbefehle.

Später legten einige der Angeklagten Widerspruch ein.

Als 32-jähriger Richter, der darüber zu entscheiden hatte, ob durch die Sitzblockaden der Tatbestand der Nötigung verwirklicht sei, hat er – nach Anhörung von Raketenexperten und Friedensforschern – in einem 90-seitigen Urteil entschieden, dass die Täter freizusprechen waren.

Dass dies bei den Obrigkeiten, Vorgesetzten und der Bundesregierung nicht gut angekommen sein kann, kann man unschwer erraten.

Eine Handhabe gegen den freien Richter ließ sich daraus jedoch nicht herleiten, man musste hinnehmen, dass ein Rechtsstaat ein Rechtsstaat ist und ein Richter nur dem Gesetz verantwortlich ist und nicht politischem Kalkül oder politischen Interessen dient.

Dass man sich das auch in einem Rechtstaat wie der Bundesrepublik nicht ohne weiteres leisten kann und darf, zeigte das Urteil, das acht Jahre später gegen ihn verhängt wurde.

Er habe in Bußgeldsachen versäumt, rechtzeitig zu verhandeln und in den verjährten Verkehrsdelikten doch noch verhandelt.

Einige Verfahren habe er eingestellt, in anderen Verfahren habe er das Bußgeld von 100 DM auf 70 DM reduziert um dem Täter einen Eintrag im Verkehrszentralregister zu ersparen.

Das Landgericht verurteilte ihn wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger, woraufhin er im Jahr 1993 aus dem Justizdienst ausschied.

Jahre später – er hat zwischenzeitlich eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verbüßt – ist er Jura Professor in Wilhelmshaven.

Dort kandidiert er für einen Rektorenposten an der Hochschule Bremen.

Er setzt sich gegen den amtierenden Rektor durch und wird gewählt.

Als bekannt wird, dass er eine Freiheitsstrafe wegen Rechtsbeugung verbüßt hat, hält man ihn für untragbar.

Was ist daran so bedenklich?

Dass ein Mensch, der eine Freiheitsstrafe verbüßt hat, die möglicherweise nach rechtsstaatlichen Kriterien fraglich sein könnte, zehn Jahre nach deren Verbüßung wie ein stigmatisierter Verbrecher in seinem beruflichen Fortkommen darin gehindert wird, seiner Bildung und seinem Intellekt nach angemessen beschäftigt zu werden.

Einmal kriminell – immer kriminell?

Das zeigt die Geschichte von Hans-Christoph Jahr.

Kann das richtig sein?

Es mag Delikte geben, bei denen die Nachsicht und das Vergessen problematisch sein können – man denke an Menschen mit pädophilen Neigungen und einer Verurteilung wegen Kindesmissbrauch – dies kann aber nicht für ein Delikt gelten, das sich wohl in einem Bereich ereignet, der mit der jetzigen Tätigkeit des Betroffenen nichts mehr zu tun hat.

Ob der Rechtsstaat ein derartiges Verhalten erträgt?

Wohl schwer.

Zumindest ist es unerträglich, dass letztlich eine Stigmatisierung in Bereichen erfolgt, in denen dies weder angezeigt, noch adäquat ist.

Um es aber mit Jahrs eigenen Worten zu sagen:

„Es sind nicht die Gesetze und Vorschriften, die schlecht sind, es sind die Menschen, die diese falsch anwenden, die getrieben sind von Verfolgungswut, von Rache, von falschem Ehrgeiz oder falschem Anspruch, die Wertungen an Stellen setzen, an denen objektive Werte aussagekräftig sind, nicht jedoch subjektive Einschätzungen und Verfolgungstendenzen.“

Die Geschichte hat dies immer gezeigt und zeigt dies also nach wie vor:

Dass Menschen mit falsch verstandenem Ehrgeiz genauso gefährlich sind wie Straftäter.

Warum Sie schaden?

Sie schaden unseren Rechtsstaat!

Israelische Soldaten – menschlich, kritisch, gut

Eine Elite-Einheit hat einen Brief an den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu geschrieben und den Einsatz gegen Palästinenser verweigert. (dpa 13.09.2014)

Die Soldaten (43 Elite-Aufklärer) kritisierten den Ausbau der jüdischen Siedlungen im Westjordanland und lehnen es ab, sich weiter an Einsätzen gegen die Palästinenser zu beteiligen!

Wow!

Was ist das für ein Land, in dem sich Soldaten auf die Seite ihrer Gegner, ihrer Feinde stellen…

Danke von uns allen, die wir Gewalt ablehnen, die wir Krieg für falsch halten und als einzige Waffe das Wort, das Argument akzeptieren, .

Der Brief macht einen Major, zwei Hauptleute und einen Leutnant zu neuen Helden.

Sie schrieben:
„Wir können nicht mit gutem Gewissen weiterhin in diesem System dienen und die Rechte von Millionen Menschen verletzten.“

Wie gut, dass es soviel Mut und Charakter gibt. In Israel.

Urheberrecht – auf dem Prüfstand

Das Urheberrecht hat noch nicht ausgedient – im Gegenteil.

Es ist im Internet Zeitalter bedeutsamer denn je.

Rechte an geistigem Eigentum, an Werken, an kreativen Schöpfungen – egal auf welchem Gebiet – brauchen mehr denn je Schutz.

Wir sind im Zeitalter der „kostenlos“ – Anspruchsgesellschaft angekommen. Solange davon Konzerne tangiert sind, hat der Verbraucher (verständlicherweise) – ganz im Sinne Robin Hoods – jede Sympathie mit den Räubern. Nimmt er doch von den Reichen und gibt den Armen. Doch so ist das nicht – jedenfalls nicht nur.

Beim illegalen Download von Musik von Madonna oder Lady Gaga trifft es nicht die Armen, es trifft die, die zwischenzeitlich eine Konzernstruktur und entsprechende Einnahmen haben. Wenn es aber um den Newcomer, um den kleinen Fotografen um die Ecke oder um die Designerin mit zwei Teilzeitkräften geht, dann gilt das nicht mehr.

Hier zeigt sich die wahre Bedeutung des Urheberrechts: Schutz derjenigen, die kreativ tätig sind, vor Nachahmern und Nachahmung. Kreative schaffen keine Güter, an deren Verkauf sie Gewinne machen, sie verkaufen eine verkörperte Idee, ein Unikat, etwas, das nur auf Grund der neuen Medien überhaupt reproduzierbar ist. Das und der Unterschied zum produzierenden Gewerbe sowie die Möglichkeit, sich auf Grund von „Klicks“ und „copy & paste“ eine Kopie zu verschaffen, ohne den Urheber, den Künstler, den Sänger oder Komponisten an der Verwertung zu beteiligen, macht die Verletzung so bedeutsam, ist sie doch zwischenzeitlich massenhaft die Regel und nicht die Ausnahme.

In der vermeintlichen Anonymität des Netzes zeigt sich die Natur des Menschen: Nehmen, wegnehmen, austricksen. Ursprünglich nützliche Überlebensstrategie, wenn es um Nahrung ging, ist das heute nicht mehr das Motiv. Heute geht es darum, sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Es geht nicht ums Überleben, es geht um die unbezahlte, verwerfliche Ausnutzung der Leistung anderer, ohne Bezahlung. Schwarzfahren im Netz.

Mehr dazu auf der anwaltlichen Seite www.iplo.de bzw. http://www.ip-law-office.de.

NSA forever oder: Abhören kann nicht nur die Stasi

NSA forever oder: Abhören kann nicht nur die Stasi.

NSA forever oder: Abhören kann nicht nur die Stasi

Als in einer harmlosen Strafsache tätiger Strafverteidiger bin ich bereits abgehört worden, lange bevor es die gesetzliche Grundlage dafür gab. Mein Mandant wurde abgehört und ich mit! Das war 1998.

Ich habe davon nie erfahren und hätte dies auch nicht, wenn ich nicht zufällig für den gleichen Mandanten in einer ausländerrechtlichen Sache beauftragt gewesen wäre und hier Akteneinsicht angefordert hätte.

Irgendeiner in dieser Aktenversendungs-Abteilung hat wohl geschlafen. Ich erhielt somit versehentlich alle Akten – auch solche, die offensichtlich niemals für Externe gedacht waren.

Ich habe verwundert einen riesigen Karton geöffnet und nicht beabsichtigt, alles zu lesen, bis ich zufällig auf die Telefonprotokolle der Staatsanwaltschaft gestoßen bin – Wortprotokolle mit meinen umgangssprachlichen Erklärungen und meiner Art Dinge auszuführen ….

Seitdem weiß ich, dass der Schritt vom Rechtsstaat zum Überwachungsstaat längst gegangen ist. Das macht mich traurig, denn als ich anfing Jura zu studieren, habe ich gedacht, zwischen all diesen dubiosen Staaten auf der Welt und der Bundesrepublik gibt es einen großen Unterschied.

Die Menschen, die diesen Rechtsstaat gerade aushebeln, werden irgendwann in ihre eigenen Fallstricke laufen… wie ein verrückter Südafrikaner, der um Einbrecher zu stellen, im eigenen Garten Tretminen vergräbt. 

All comes back one fine day.. .oder etwas buddistischer: das Böse, das man verstreut verschwindet nicht, es kommt immer irgendwie wieder… ich versuche daraus eine Lehre zu leben: Kant und sein Imperativ weisen den Weg… es hilft nur nicht gegen den Lauscher direkt – aber meine Oma sagte schon, „Der Lauscher an der Wand hört seine eigene Schand´“…

Das hilft auch noch nicht… also was tun?

An der Urne entscheidet sich das, was geändert werden soll. Zuhören bei den Politikern und Konsequenzen ziehen. Wenn Sozialdemokraten und Liberale da mitmachen, dann haben sie vergessen, in welcher Partei sie sind!

Wie wichtig Wahlen sind, zu denen Menschen aus Überzeugung gehen, sieht man derzeit in Thailand, wo ein geistige Elite Wahlen verhindern will, weil sie befürchtet, dass die einfache Landbevölkerung durch finanzielle Gaben zur Bestätigung eines korrupten Systems manipuliert werden.

Aaron Swartz und die amerikanische Strafjustiz

Aaron Swartz und die amerikanische Strafjustiz.

Ein falscher Doktortitel und die Justiz reagiert mal ganz anders…

Die Journalistin Ihnenfeld hat etwas erfahren, das man besser nie erlebt: wie es ist, wenn Polizei und Staatsanwalt die eigenen vier Wände stürmen.

In meiner aktiven Zeit als Strafverteidigerin habe ich gestandene Unternehmer erlebt, die mich morgens um 7:30 Uhr flehend anriefen und mir mitteilten, dass die Staatsanwaltschaft mit zehn Polizeibeamten in ihrem Büro steht und alle Rechner und den Server beschlagnahmt. Anlass war die Strafanzeige zweier Kunden, es ging um Betrug und einen Schaden unter 100 Euro.

Dadurch meldete ein Unternehmen Insolvenz an – immerhin wurden 30 PCs beschlagnahmt – und die Firma konnte bis auf weiteres nicht mehr arbeiten.

Bei der Journalistin war es ein Schock – in anderen Fällen bedeutet es die Vernichtung der Existenz, nicht selten auch die Zerstörung einer Familie.

Richard Gutjahr meint in einem „re-comment“, dass es ein Versehen der Behörden gewesen sei und will dies entschuldigen. Ich sehe das anders. Die Staatsanwaltschaft – erst recht der unabhängige Richter, muss sehr sorgfältig prüfen, was er unterschreibt.

Wie gut, dass ich bevor ich mit dem Bloggen anfing, Jura studierte und einige Jahre als Strafverteidiger gearbeitet habe –

1. ich bin extrem vorsichtig

2. kann mich selbst verteidigen und

3. weiß schon lange, dass Grundrechte so wenig Bedeutung haben, wie Staatsanwälte und Richter, ihnen aus Ignoranz, falschem Belastungs- oder Aufklärungseifer und unrichtiger Einschätzung von Sachverhalten, beimessen.

Wer – wie ich – erlebt hat, dass Menschen sehr schnell in die Mühlen der Justiz gelangen und unschuldig darin buchstäblich „umkommen können“, der weiß, wie hoch das Rechtsstaatsprinzip anzusiedeln ist und wie sehr es davon abhängt, dass es kluge Richter und Staatsanwälte gibt.

Es ist an den Hochschulen, nicht nur Wissen abzufragen und solche Kandidaten in den Justizdienst aufzunehmen, die Wiedergekäutes ausspucken können, sondern Menschen mit einem Rechtsstaatsverständnis, das mit den richtigen Werten korrespondiert und die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Verhältnismässigkeitsgrundsatz nicht nur zitieren können, sondern verstanden haben, was sie bedeutet.