Aaron Swartz und die amerikanische Strafjustiz

Worum es geht: In der Bundesrepublik heißt der Grundsatz „Verhältnismäßigkeit“. Verfassungsrechtler kennen ihn auch unter dem Schlagwort: „Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen…“ Mag sein, dass Swartz rechtswidrig gehandelt hat – aber die Strafandrohung war sicher rechtswidriger und vor allem rechtsmissbräuchlicher. Das ist das Thema bei Manning, Assange und war es bei Swartz. Der (Rechts-/(s)Staat „schützt“ sich, indem er Bomben zündet – rechtfertigt dies mit dem Gesetz und verliert dabei aus den Augen, dass er selbst zum Täter wird, deren Handlanger seine eifrigen Staatsanwälte und Richter werden. Nach der NS Diktatur gab es gegen die Gerichtsbarkeit der Nazis die Nürnberger Prozesse und gegen die SED Diktatur die Stasi und Mauerschützen Verfahren. Es wird Zeit, dass die Justiz (weltweit) auf den Prüfstand kommt, damit solch abstruse Strafdrohungen unter Strafe gestellt werden. Die persönliche Lösung im Freitod ist das private, traurige Geständnis eines Menschen, der sagt: „Ich kann nicht mehr – ich gebe auf“ das die übermäßig handelnde Justiz und der dahinter stehende Mensch zu verantworten hat. 

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