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Ein falscher Doktortitel und die Justiz reagiert mal ganz anders…
Die Journalistin Ihnenfeld hat etwas erfahren, das man besser nie erlebt: wie es ist, wenn Polizei und Staatsanwalt die eigenen vier Wände stürmen.
In meiner aktiven Zeit als Strafverteidigerin habe ich gestandene Unternehmer erlebt, die mich morgens um 7:30 Uhr flehend anriefen und mir mitteilten, dass die Staatsanwaltschaft mit zehn Polizeibeamten in ihrem Büro steht und alle Rechner und den Server beschlagnahmt. Anlass war die Strafanzeige zweier Kunden, es ging um Betrug und einen Schaden unter 100 Euro.
Dadurch meldete ein Unternehmen Insolvenz an – immerhin wurden 30 PCs beschlagnahmt – und die Firma konnte bis auf weiteres nicht mehr arbeiten.
Bei der Journalistin war es ein Schock – in anderen Fällen bedeutet es die Vernichtung der Existenz, nicht selten auch die Zerstörung einer Familie.
Richard Gutjahr meint in einem „re-comment“, dass es ein Versehen der Behörden gewesen sei und will dies entschuldigen. Ich sehe das anders. Die Staatsanwaltschaft – erst recht der unabhängige Richter, muss sehr sorgfältig prüfen, was er unterschreibt.
Wie gut, dass ich bevor ich mit dem Bloggen anfing, Jura studierte und einige Jahre als Strafverteidiger gearbeitet habe –
1. ich bin extrem vorsichtig
2. kann mich selbst verteidigen und
3. weiß schon lange, dass Grundrechte so wenig Bedeutung haben, wie Staatsanwälte und Richter, ihnen aus Ignoranz, falschem Belastungs- oder Aufklärungseifer und unrichtiger Einschätzung von Sachverhalten, beimessen.
Wer – wie ich – erlebt hat, dass Menschen sehr schnell in die Mühlen der Justiz gelangen und unschuldig darin buchstäblich „umkommen können“, der weiß, wie hoch das Rechtsstaatsprinzip anzusiedeln ist und wie sehr es davon abhängt, dass es kluge Richter und Staatsanwälte gibt.
Es ist an den Hochschulen, nicht nur Wissen abzufragen und solche Kandidaten in den Justizdienst aufzunehmen, die Wiedergekäutes ausspucken können, sondern Menschen mit einem Rechtsstaatsverständnis, das mit den richtigen Werten korrespondiert und die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Verhältnismässigkeitsgrundsatz nicht nur zitieren können, sondern verstanden haben, was sie bedeutet.